Bundesanwaltskammer: Köhler soll neues Telekommunikationsgesetz ablehnen - DER SPIEGEL
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Bundesanwaltskammer: Köhler soll neues Telekommunikationsgesetz ablehnen

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Axel Filges, der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, hat im Namen der "Deutschen Anwaltschaft" Bundespräsident Horst Köhler gebeten, "das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung nicht auszufertigen und zu verkünden, weil dieses Gesetz in Teilen verfassungswidrig ist". Nach dem am Freitag vom Bundesrat gebilligten Gesetz, so Filges, dürften Telefongespräche von unbescholtenen "Berufsgeheimnisträgern" wie Anwälten, Ärzten oder Journalisten sowohl gezielt als auch zufällig abgehört werden; nur beim "selbst unverdächtigen Strafverteidiger" sei die Telefonüberwachung verboten. Diese "Aufspaltung" sei verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen, begründet Filges seine Bitte um ein Veto des Bundespräsidenten. Die Kommunikation etwa zwischen "Mandant und Scheidungsanwalt" oder zwischen "Klient und Psychotherapeut" betreffe in aller Regel den verfassungsrechtlich "absolut geschützen Kernbereich persönlicher Lebensgestaltung". Heimliche Ermittlungsmaßnahmen gegenüber Berufsgeheimnisträgern, die selbst keiner Straftat verdächtig sind, müssten daher "generell unzulässig" sein.