Kanzler Schmidt 1977 zur Erschießung von RAF-Terroristen gedrängt - DER SPIEGEL
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Kanzler Schmidt 1977 zur Erschießung von RAF-Terroristen gedrängt

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Bundeskanzler Helmut Schmidt wurde 1977 während der Entführung des Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer von deutschen Politikern gedrängt, RAFHäftlinge erschießen zu lassen. Das geht aus bislang geheimen Akten der Bundesregierung hervor, die überwiegend aus Protokollen der Telefonate Schmidts mit anderen Staats- und Regierungschefs bestehen. In einem Gespräch mit dem französischen Präsidenten Valéry Giscard d’Estaing sagte Schmidt demnach, von ihm werde "von allen Seiten, sogar von Politikern verlangt, Geiselerschießungen an den inhaftierten Terroristen vorzunehmen". Er stehe unter starkem Druck überwiegend seitens der Opposition, aber auch aus dem eigenen Lager und aus weiten Kreisen parteipolitisch nicht gebundener Bürger. Er wolle jedoch die Verfassung und die Rechtsordnung strikt einhalten, wird Schmidt weiter zitiert. Nach dem Tod der RAF-Häftlinge Andreas Baader und Jan-Carl Raspe, die sich in ihren Zellen in Stuttgart-Stammheim erschossen hatten, erzählte Schmidt den Akten zufolge dem italienischen Ministerpräsidenten Giulio Andreotti, die Bundesregierung habe die für Stammheim zuständige Landesregierung in Stuttgart "rechtzeitig gewarnt und strengste Kontrollen der Gefangenenzellen angeregt". Bonn habe "aufgrund der offensichtlichen Verbindungen zwischen den inhaftierten Terroristen und der Außenwelt Hinweise – wenn auch keine Beweise – über mögliche Vorfälle erhalten". Diese "Hinweise" seien "wohl in Baden-Württemberg … nicht genügend berücksichtigt worden". Neue Erkenntnisse liefern die Bonner Gesprächsprotokolle auch zum Dankeschön der Deutschen an den somalischen Diktator Siad Barre für die Erlaubnis, die entführte Passagiermaschine "Landshut" in Mogadischu am 18. Oktober 1977 zu stürmen. Dem somalischen Botschafter Jussuf Bokah erklärte Schmidt: "Die Bundesregierung könne … finanzielle Unterstützung geben, die auch für Verteidigungszwecke verwendet werden könne. Eine solche Vereinbarung müsse aber strikt vertraulich bleiben".