Staatsanwaltschaft klammerte in der Steueraffäre Würth wichtige Ermittlungsergebnisse aus - DER SPIEGEL
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Staatsanwaltschaft klammerte in der Steueraffäre Würth wichtige Ermittlungsergebnisse aus

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In dem vergangene Woche abgeschlossenen Steuerermittlungsverfahren gegen den Multimilliardär und Schraubenfabrikanten Reinhold Würth hatte die Staatsanwaltschaft offenbar mehr Belastungsmaterial als bisher bekannt. Aus ihren Anträgen zur Durchsuchung geht hervor, dass sich Würth auch privat bereichert haben soll. So vermuteten die Ermittler nicht nur die jetzt mit dem Strafbefehl geahndete Hinterziehung von Unternehmensteuern wie Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Lohnsteuer von Angestellten, sondern zusätzlich auch von Einkommensteuer "zugunsten der Eheleute Prof. Dr. h.c. Reinhold Würth und Carmen Würth in den Jahren 1999 bis 2004". Zudem sei einigen Verantwortlichen "das steuerliche Anerkennungsrisiko der fehlenden Kostenverrechnung bewusst" gewesen. Eine Person hätte sogar von einem "erhöhten Aufdeckungsrisiko" gesprochen, so die Ermittler. Wesentlich relevanter dürften aber Vorgänge aus dem Jahr 1996 beziehungsweise 2000/01 gewesen sein. Vor zwölf Jahren nämlich soll Würth sämtliche Rechte an der Wort- und Bildmarke Würth auf seine Schweizer Würth Holding in Chur übertragen haben - vollkommen unentgeltlich. Bei den Marken handelte es sich nach Auffassung der Staatsanwaltschaft aber um "immaterielle Wirtschaftsgüter, deren Übertragung nach Chur zu einem in Deutschland steuerpflichtigen Gewinn" führen musste. Die Ermittler taxierten den Wert dieser Markenrechte auf 184 Millionen Euro, die daraus resultierende Steuer veranschlagten sie mit 66 Millionen Euro. Einigen Verantwortlichen des Konzerns war die steuerrechtliche Problematik nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft auch hier durchaus bewusst. Danach machten sie Ende 2000 Würth sowie weitere Mitglieder der Konzernführung darauf aufmerksam. Doch statt eine Berichtigung der Steuererklärung aus dem Jahr 1996 vorzunehmen, "veranlassten sie stattdessen Ende 2002 die Ausarbeitung eines fingierten und auf den 18.10.1995 zurückdatierten Treuhandvertrages", wonach die Rechte schon seit den sechziger Jahren in der Schweiz lagen und nur von Deutschland aus treuhänderisch verwaltet wurden. Würth dachte dabei sogar daran, "das Briefpapier von 1995 zu prüfen", um den Schwindel nicht auffliegen zu lassen. "Nachdem die Steuerverwaltung mit hinterletzten Tricks arbeitet, müssen auch wir für alle Fälle durch solch einen Treuhandvertrag geschützt sein", so Würth in einem von den Steuerfahndern gefundenen Schreiben. Die Staatsanwaltschaft hat aber genau diesen gewichtigen Vorgang bei den Ermittlungen ausgeklammert. "Wir haben von der in der Strafprozessordnung eingeräumten Möglichkeit der Verfolgungsbeschränkung Gebrauch gemacht, um das Verfahren zu beschleunigen", so eine Justizsprecherin.