Neuer Einbürgerungstest verzichtet auf Gewissensfragen
Was wollte Willy Brandt 1970 mit seinem Kniefall in Warschau zum Ausdruck bringen? Wer demnächst Deutscher werden will, soll das wissen: Das Foto vom historischen Kniefall vor dem Denkmal des Warschauer Ghetto-Aufstands wird voraussichtlich zum Katalog der 310 Fragen gehören, aus denen der künftige bundeseinheitliche Einbürgerungstest zusammengestellt wird. Den Test mit jeweils 33 Fragen, von denen in 60 Minuten 17 korrekt zu beantworten sind, müssen vom 1. September an Bewerber um einen deutschen Pass absolvieren. Befreit davon sind nur Ausländer, die an einer deutschen Schule schon mindestens einen Hauptschulabschluss gemacht haben. Unmut herrscht allerdings in den Innenministerien der Länder, denen das Testverfahren in der vergangenen Woche in Kiel in einer vertraulichen Runde von Vertretern der vom Bund beauftragten Berliner Humboldt-Universität vorgestellt wurde. Die Wissenschaftler präsentierten lediglich einige wenige Beispiele aus dem Fragenkatalog neben der Willy-Brandt-Frage sollen Bewerber künftig im Multiple-Choice-Verfahren auch beantworten können, wer den Bundeskanzler wählt, wie viele Bundesländer es gibt und welches das Bundesland mit der größten Fläche ist. Der komplette Fragenkanon wird vermutlich erst in einem Monat vorliegen, so dass den ersten Kandidaten bis September nur noch wenig Vorbereitungszeit bleibt. Fest steht immerhin, dass keine Fragen zur Erforschung des Gewissens gestellt werden: Wie etwa ein Bewerber darauf reagieren würde, wenn sein Sohn ihm seine Homosexualität eröffnen würde eine Frage, wie sie in einem Gesprächsleitfaden für baden-württembergische Einbürgerungsbehörden stand, müssen Bewerber also nicht erwarten.