Union will Zahl der Spätabtreibungen senken
Die Union will nach der Sommerpause einen Gruppenantrag ins Parlament einbringen, mit dem sie die Spätabtreibungen neu regeln will. Die Gespräche mit dem Koalitionspartner seien "gescheitert", sagt der frauenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Johannes Singhammer, deshalb wolle man den Gesetzentwurf jetzt als Abgeordneteninitiative einbringen. Als erste Unterstützerin aus den Reihen der SPD hat sich die ehemalige Bundesfamilienministerin Renate Schmidt angemeldet: "Wir beschäftigen uns seit zwei Legislaturperioden mit dem Thema. Es wird Zeit, dass wir zu einer Lösung kommen." Unions-Fraktionschef Volker Kauder hofft indes, dass "sich auch Abgeordnete der Grünen dem Antrag anschließen werden". Danach soll das Schwangerschaftskonfliktgesetz geändert werden. Jeder Arzt, der die Behinderung eines Ungeborenen diagnostiziert, soll verpflichtet werden, "über die medizinischen und psychosozialen Aspekte, die sich aus dem Befund ergeben, zu beraten". Insbesondere seien den Schwangeren "Aufklärungsmaterialien zum Leben mit körperlichen oder geistigen Behinderungen" auszuhändigen. Zwischen Befund und Abbruch soll eine Bedenkzeit von drei Tagen liegen. Falls ein Arzt diese Pflichten missachtet, droht ihm ein Bußgeld von maximal 10 000 Euro. Mit dieser Beratungspflicht möchte die Union die Zahl der Spätabtreibungen senken. In den vergangenen Jahren waren jeweils etwa 200 Kinder ab der 23. Schwangerschaftswoche abgetrieben worden; die meisten, weil sie behindert waren.