Mathematiker erklärt bisher diskutiertes Modell für die vom Verfassungsgericht geforderte Wahlrechtsreform für untauglich
Zur der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Reform des Bundestagswahlrechts stehen nach Informationen des SPIEGEL weniger Alternativen zur Verfügung als bisher angenommen. So hat der beim Verfassungsgericht als Sachverständiger geladene Augsburger Mathematiker Friedrich Pukelsheim berechnet, dass bei der Verwendung getrennter Landeslisten "nach wie vor negative Stimmeffekte möglich wären". Bei diesem Verfahren werden die Bundestagssitze in einem Schritt auf alle 80 Listen umgelegt, anstatt zunächst nur auf die Parteien. Auch bei der Möglichkeit den Parteienproporz durch sogenannte Ausgleichsmandate wiederherzustellen hat Pukelsheim Bedenken: Denn ob dadurch ein negatives Stimmgewicht beseitigt werden kann, ist ebenfalls nicht sicher. "Für die Wahl 2005 gelinge dies zwar", stellt Pukelsheim fest. "Dafür, dass dies immer so ist, gibt es aber gegenwärtig keinen Beweis." Das Bundesverfassungsgericht hatte vorgegeben, dass der "Effekt des negativen Stimmgewichts" bis spätestens 2011 beseitigt werden muss.