Innenminister der Länder wollen Abschiebung straffälliger Ausländer erleichtern - DER SPIEGEL
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Innenminister der Länder wollen Abschiebung straffälliger Ausländer erleichtern

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Die Innenminister von Bund und Ländern diskutieren über erleichterte Abschiebemöglichkeiten für straffällig gewordene Ausländer. Dazu hat das Bundesinnenministerium (BMI) Berichte über die bisherige Praxis aus den Ländern angefordert. Mehrere Länder haben in ihren Antworten darüber geklagt, wie Abschiebungen verhindert würden. Zwar liegt nach bisherigem Recht durch Verurteilung zu Freiheitsstrafen ab drei Jahren ein zwingender Ausweisungsgrund vor. In der Praxis jedoch, moniert etwa das hessische Innenministerium, würden Gerichte "bewusst Strafmaße unter drei Jahren" verhängen, um "ausländerrechtliche Maßnahmen zu verhindern". Vor diesem Hintergrund "wird eine Verkürzung des Mindeststrafrahmens auf ein Jahr für sinnvoll erachtet". Niedersachsen hält es in seiner Stellungnahme "angesichts zunehmender Gewaltdelikte" für erforderlich, einen neuen "speziellen Ausweisungsgrund aufzunehmen, der sich insbesondere auf Körperverletzung bezieht". Die Bundesländer klagen "über praktische Schwierigkeiten": Selbst dann, wenn ein Ausweisungstatbestand vorliege, scheitere der Vollzug oft an "höherrangigem Recht" oder den "Vorschriften der Europäischen Menschenrechtskonvention". Das BMI prüft nun die Vorschläge der Bundesländer. Im Ergebnis könnte sich eine "Generalrevision der Abstufung der Ausweisungstatbestände anbieten", so das BMI. Die käme auch Bayern gelegen, dessen Ministerpräsident Günther Beckstein (CSU) auf die Abschiebung von Serkan A. und Spyridon L. drängt. Die beiden waren vergangene Woche zu zwölf beziehungsweise achteinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden, nachdem sie im Dezember einen Rentner in der Münchner U-Bahn fast zu Tode geprügelt hatten. Dennoch bleibt der Ausländerbehörde ein Ermessensspielraum bei ihrer Entscheidung. Weil Serkan A. Türke ist und Spyridon L. Grieche und weil beide mit ihren Familien seit langer Zeit in Deutschland leben, sind sie laut des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter "vor Ausweisungen besonders geschützt".