Reststrafe von Ex-RAF-Terrorist Klar wird überprüft - DER SPIEGEL
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Reststrafe von Ex-RAF-Terrorist Klar wird überprüft

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Christian Klar, ehemals führendes Mitglied der Roten Armee Fraktion (RAF), könnte Anfang nächsten Jahres freikommen. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat ein Verfahren eingeleitet um zu überprüfen, ob die Reststrafe des Ex-Terroristen zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Klar war 1985 zu lebenslanger Haft verurteilt worden. 1998 hatte das Gericht entschieden, dass der im November 1982 verhaftete Klar angesichts der "besonderen Schwere der Schuld" mindestens 26 Jahre in Haft verbringen müsse. Diese Frist läuft am 3. Januar kommenden Jahres ab. Die Stuttgarter Richter haben deshalb eine psychologische Begutachtung des in Bruchsal einsitzenden Strafgefangenen Klar beauftragt. Sollten die Richter zu der Auffassung gelangen, dass von dem Ex-RAF-Mann keine schweren Straftaten mehr zu erwarten sind, könnte er nach seiner Freilassung Anfang nächsten Jahres eine schon länger geplante Ausbildung zum Bühnentechniker beim Berliner Ensemble beginnen.