Fragwürdige Rechtsauffassung der Bundesregierung zur Piraterie
Piratenüberfälle auf einen deutschen Frachter und drei weitere Schiffe am Horn von Afrika in der vergangenen Woche haben in Berlin neuen Streit um einen Einsatz der Deutschen Marine entfacht. Mit der Weigerung, die Marine gegen Piraten kämpfen zu lassen, vertrete die Regierung eine "Rechtsauffassung, für die man sich nur noch schämen kann", rügte der FDP-Wehrexperte Rainer Stinner. Verärgert ist der Liberale dabei über die ausweichende Antwort der Regierung auf eine vermeintlich einfache Frage: "Befindet sich eine mit Gewalt entführte Person in Lebensgefahr, die sich noch in der Hand der Entführer befindet und mit einer Waffe bedroht wird?" Die Regierung drückte sich um ein klares Ja oder Nein: Ob Lebensgefahr bestehe, komme "auf die näheren Umstände des Einzelfalls an, wie zum Beispiel die Unmittelbarkeit und Glaubwürdigkeit der Bedrohung sowie die von den Geiselnehmern verfolgten Ziele". Stinner hält das für eine "billige Ausrede". Die Berliner Haltung verstoße gegen das internationale Seerecht. Es schreibt vor, "jeder Person, die auf See in Lebensgefahr angetroffen wird, Hilfe zu leisten". Andere Länder wie Großbritannien, die ebenfalls in der Operation "Enduring Freedom" an der Seeüberwachung am Horn von Afrika teilnehmen, setzen ihre Kriegsschiffe auch gegen Piraten ein. Deshalb steht London Plänen Frankreichs skeptisch gegenüber, extra eine EU-Flottille zum Kampf gegen Piraten Richtung Somalia zu schicken. Berlin dagegen möchte sich beteiligen. FDP-Stinner sieht das als "weiteren Beleg für widersprüchliches Verhalten". Denn bisher habe das Wehrressort erklärt, ohne Änderung des Grundgesetzes dürfe die Marine gegen Seeräuber nicht vorgehen. Der gekaperte Frachter gehört einer deutschen Reederei, fährt aber unter der Flagge von Antigua und Barbuda. Deutsche sind nicht an Bord.