Parlamentarier einigen sich auf neuen Gesetzentwurf zur Sterbehilfe - DER SPIEGEL
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Parlamentarier einigen sich auf neuen Gesetzentwurf zur Sterbehilfe

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Eine Arbeitsgruppe aus Bundestagsabgeordneten der CDU, SPD, FDP und Grünen feilt derzeit an einem neuen Gesetzentwurf zur Regelung der Patientenverfügungen. Die Politiker, darunter die Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Grüne) und der stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach, haben sich laut einem internen Eckpunktepapier auf ein zweistufiges System geeinigt: Danach sollen Behandlungsabbrüche in Zukunft nur mit Hilfe einer besonders qualifizierten Patientenverfügung verbindlich angeordnet werden dürfen. Sie gilt nur, wenn Menschen sich vorher "umfassend ärztlich aufklären" ließen, und zwar sowohl über "das später eingetretene Krankheitsbild" als auch über die Möglichkeiten der medizinischen Behandlung. Ein Notar muss die Verfügung, die nicht älter als fünf Jahre alt sein darf, überdies beurkundet haben. Dagegen sollen die herkömmlichen Patiententestamente dann einen Behandlungsabbruch verbindlich anordnen dürfen, wenn etwa "eine unheilbare, tödlich verlaufende Krankheit vorliegt". Die Arbeitsgruppe von Bosbach und Göring-Eckardt besteht aus Politikern, denen der Gruppenantrag von 206 Abgeordneten um die SPD-Leute Fritz Rudolf Körper und Joachim Stünker zu liberal ist. Über Patientenverfügungen können Menschen, die nicht mehr bei Bewusstsein sind, unter anderem anordnen, in welchen Fällen sie keine medizinische Behandlung mehr wollen.