Koalition nähert sich bei Erbschaftsteuer an
Die SPD will der Union im Streit um die künftige Ausgestaltung der Erbschaftsteuer deutlich entgegenkommen. Bei Vorgesprächen fasste eine koalitionsinterne Arbeitsgruppe eine Härtefallregelung für konjunkturelle Notlagen ins Auge. Danach soll ein Firmenerbe auch dann von Erbschaftsteuer verschont bleiben, wenn er während der vorgeschriebenen Haltefrist Personal entlassen muss. Gegenüber dem Regierungsentwurf wird diese Haltefrist, nach deren Ablauf der Erbe von Erbschaftsteuer weitgehend verschont bliebe, von 15 auf 10 Jahre verkürzt. Verkauft er den Betrieb vorzeitig, muss er nicht die gesamte Erbschaftsteuer nachzahlen, sondern nur anteilig. Auch die sogenannte Lohnsummenregel wird entschärft. Nach dem Regierungsentwurf durfte die Lohnsumme nicht unter 70 Prozent sinken, sollte das Erbe weitgehend steuerfrei bleiben. Dieser Wert wird zwar auf 80 Prozent hochgesetzt, die Lohnsumme wird aber eingefroren. Der Regierungsentwurf sah vor, dass sie jedes Jahr um einen bestimmten Prozentsatz steigt. Bei der Ermittlung des Firmenwerts sollen von Branche zu Branche unterschiedliche Messzahlen gelten. So kann die unterschiedliche Leistungskraft von Unternehmen berücksichtigt werden. Die Bewertungsmaßstäbe sollen zudem in einem Gesetz geregelt werden, nicht per Verordnung. Auch das hatten die Kritiker in den Reihen der Union verlangt. Bei zwei Punkten will die SPD aber hart bleiben. "Die Gesetzgebungskompetenz für die Erbschaftsteuer bleibt beim Bund", fordert der rheinland-pfälzische Finanzminister Ingolf Deubel. Und es soll auch keine regionale Staffelung von Freibeträgen zum Beispiel für Einfamilienhäuser geben.