Steinbrück modifiziert Rettungspaket
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) hat sein Rettungspaket für die Banken in entscheidenden Punkten modifiziert. Das geht aus dem Entwurf der Verordnung zum Finanzmarktstabilisierungsgesetz hervor, den das Bundeskabinett am Montagmorgen beschließen soll. Die Bestimmungen erweisen sich im Vergleich zum Gesetz als deutlich flexibler, zum Beispiel bei der Frage, wie hoch die Gebühr für eine staatliche Garantieübernahme ausfallen soll. Ursprünglich dachten Steinbrücks Experten an eine Höhe von mindestens zwei Prozent der Garantiehöhe. Jetzt ist von einer "marktgerechten Vergütung" die Rede, die aus "einem Prozentsatz des Höchstbetrags der Garantie nebst einer am Risiko orientierten Marge" besteht. Als Folge kann die Gebühr nun niedriger liegen als zwei Prozent. Ernst macht Steinbrück auch mit der Deckelung von Manager-Gehältern. So sollen Unternehmen, die in den Genuss staatlicher Hilfen kommen, die Vergütung "ihrer Organe, Angestellten und wesentlichen Erfüllungsgehilfen auf ein angemessenes Maß begrenzen". Ein Gehalt, das 500.000 Euro übersteigt, gilt laut Verordnung als "unangemessen". Außerdem will Steinbrück die Managergehälter offenlegen. "Der Fonds kann verlangen, dass die Vergütung der Geschäftsleiter individualisiert und nach Bestandteilen aufgegliedert in einem Vergütungsbericht veröffentlicht wird", heißt es in dem Entwurf. Auch Bonuszahlungen sollen ausgesetzt werden, "solange das Unternehmen Stabilisierungsmaßnahmen des Fonds in Anspruch nimmt".