Klage eines ehemaligen Tabakarbeiters gegen Suchtzusätze in Zigaretten
Erstmals verklagt ein Arbeiter einen deutschen Tabakkonzern auf die Herausgabe von internen Informationen über die Beimischung von "suchterregenden Stoffen" in der Zigarettenproduktion. Wie das Nachrichten-Magazin DER SPIEGEL in der neuen Ausgabe schreibt, verlangt der ehemalige Tabakarbeiter vom "Camel"-Produzenten Reynolds zudem Schmerzensgeld und Schadensersatz "wegen vorsätzlicher Herbeiführung einer Berufskrankeit."
Gestützt auf medizinische Gutachten gibt der ehemalige Reynolds-Arbeiter Michael Mühlen an, durch seine Tätigkeit im Werk Trier Schädigungen an Lunge und Gehirn davon getragen zu haben, so dass er nicht mehr arbeitsfähig sei. Besonders schlimm sei seine Arbeit am sogenannten "Toaster" gewesen, dort würde der Tabak mit Zusatzstoffen versehen. Mühlens Anwalt Burkhard Oexmann ist, gestützt auf wissenschaftliche Expertisen, der Ansicht, dass diese Stoffe beigemischt würden, um Raucher besser abhängig machen zu können.
Um Mühlen besser therapieren zu können, verlangt Oexmann die Liste der beigemengten Substanzen. Reynolds weist die Vorwürfe zurück; die Zusatzstoffe dienten allein dazu, "das Geschmacksniveau zu sichern." Das Verfahren Mühlen gegen Reynolds beginnt am Donnerstag vor dem Arbeitsgericht in Trier.
Im Zuge der amerikanischen Raucher-Prozesse, nach denen die Industrie Milliarden zahlen muss, hatten Tabakkonzerne eine Liste mit 599 Stoffen veröffentlicht, die den Zigaretten zugesetzt werden. Ob die Tabakfirmen suchtverstärkende Stoffe beimischen, ist der wesentliche Streitpunkt bei den anstehenden Raucherprozessen in Deutschland.