Anklage gegen Althaus wegen fahrlässiger Tötung wahrscheinlich
Nach dem Skiunfall im österreichischen Donnersbachwald wird sich Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus, 50, CDU, aller Voraussicht nach vor dem Bezirksgericht Irdning wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung verantworten müssen. Der Politiker war am Neujahrstag gegen 14.45 Uhr bei der Abfahrt von der Riesneralm mit der 41-jährigen Beata C. zusammengestoßen. Die verheiratete Mutter eines einjährigen Sohnes starb auf dem Weg ins Krankenhaus, Althaus erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma. Der Salzburger Anwalt der Hinterbliebenen, Alexander Rehrl, geht davon aus, dass die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen Anklage erheben wird. Das ergebe sich zwangsläufig aus dem Unfallgeschehen, so Rehrl. Sachverständige und die Anwälte beider Parteien haben den Unfallort mittlerweile begutachtet. Dort mündet die Abfahrt "Die Sonnige", auf der Althaus unterwegs war, in die "Panorama"-Abfahrt, die Beata C. befuhr. Althaus war entgegen der Fahrtrichtung links abgebogen und die Piste ein Stück hochgefahren. Nach bisherigem Stand der Ermittlungen war der Politiker etwa 40 Stundenkilometer schnell, die Frau fuhr langsamer. Beide Skifahrer trafen fast frontal aufeinander und wurden einige Meter durch die Luft geschleudert. Der Liezener Anwalt Walter Kreissl, der Althaus vertritt, räumt ein, dass der Ministerpräsident "nach Lage der Dinge ein Stück bergauf" gefahren sei. Er weist aber darauf hin, dass ein Unfall sich jederzeit auf Skipisten ereignen könne. Althaus habe sich weder "rücksichtslos, ungewöhnlich, noch auffällig" verhalten. Experten hingegen behaupten, dass der Politiker nach den von Gerichten allgemein anerkannten Skiregeln besondere Vorsicht hätte walten lassen müssen, als er in die Piste einbog. Nach Auskunft des Staatsanwalts Walter Plöbst muss ein tödlicher Unfall nach österreichischem Recht vor Gericht verhandelt werden, auch wenn dem Überlebenden nur eine Teilschuld angelastet werde. Es gebe in solchen Fällen keine Möglichkeit, das Verfahren einzustellen. Der Salzburger Anwalt Rehrl kündigte Schadensersatzforderungen seines Mandanten gegen den thüringischen Ministerpräsidenten an.