Große Koalition prüft Verschärfung der Sicherungsverwahrung - DER SPIEGEL
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Große Koalition prüft Verschärfung der Sicherungsverwahrung

Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Der Fall des bayerischen Sexualstraftäters Karl D., den Richter trotz großer Bedenken aus der Haft entließen, bringt neue Bewegung in die Debatte um die Sicherungsverwahrung. Nachdem einzelne Unionspolitiker härtere Gesetze gefordert haben, prüft nun auch die Große Koalition eine Verschärfung der Regeln – etwa des Paragrafen zur vorbehaltenen Sicherungsverwahrung. Bislang mussten für diese Maßregel mindestens zwei Taten begangen worden sein. Nach Vorschlägen des Bundesjustizministeriums könnte sie auch auf besonders brutale Ersttäter ausgeweitet werden. Außerdem könnten sich die Ministerialen eine Verlängerung der sogenannten Rückfall-Verjährungsfrist von fünf auf zehn Jahre vorstellen, damit ein Gericht auch ältere Taten berücksichtigen kann. Die Überlegungen des Ministeriums liegen bereits seit 2007 einer Arbeitsgruppe aus Rechtspolitikern der Großen Koalition vor. Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) drängt jetzt zur Eile, solche Fälle wie Karl D. offenbarten "schonungslos die vorhandenen Gesetzeslücken".