Prozess gegen Kindsmörder Gäfgen wird womöglich neu aufgerollt
Der Prozess gegen Magnus Gäfgen, den Entführer und Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler, muss womöglich neu aufgerollt werden: An diesem Mittwoch wird die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte über den Fall verhandeln. Allein die Tatsache, dass die zweite Instanz sich des Verfahrens annimmt, werten einige Juristen als Hinweis, die Richter könnten dieses Mal anders entscheiden. Die Große Kammer tritt nur selten zusammen. In der ersten Straßburger Instanz war Gäfgens Klage im Sommer gescheitert: Gäfgen sei zwar eine unmenschliche Behandlung widerfahren, als die Polizisten ihn mit der Androhung von Schmerzen zur Preisgabe des Verstecks zwangen, um den Jungen zu finden. Dieser Fehler sei jedoch geheilt worden, als das Gericht die Aussage für ungültig erklärte. Gäfgen hatte anschließend erneut gestanden. Die Indizien, die man aufgrund des erzwungenen Geständnisses erlangt hatte, hätten als weitere unterstützende Beweise verwendet werden dürfen. Dies ist unter Strafjuristen allerdings umstritten: Einige plädieren dafür, solche Indizien ohne Ausnahme für unverwertbar zu erklären. Sollte die Große Kammer dem folgen, müsste der Mordfall wohl wieder aufgerollt werden.