Bundestag wird von der CDU 41 Millionen fordern müssen
Die CDU wird bei der Verteilung der staatlichen Zuschüsse für die Parteien Mitte Februar voraussichtlich leer ausgehen. Statt der beantragten 19 Millionen Mark dürfte die Union wohl keine einzige Mark erhalten, schreibt das Nachrichten-Magazin DER SPIEGEL in der neuen Ausgabe.
Insgesamt wird Bundestagspräsident Wolfgang Thierse in einem ersten Schritt von der CDU zunächst rund 41 Millionen Mark zurückfordern müssen, die die Partei 1999 bereits erhalten hat. Nach Prüfung der Rechtslage sind die Juristen der Bundestagsverwaltung zu dem Ergebnis gekommen, dass dies die Rechtslage gebiete. Weil anstehende Auszahlungen laut Parteiengesetz mit Rückforderungen zu verrechnen sind, muss die Behörde Zahlungen an die CDU so lange zurückbehalten, bis diese ihre Schulden beim Bundestag beglichen hat. Die 19 Millionen Mark fallen dann an die übrigen Parteien.
Die prekäre Lage für die CDU ist dadurch entstanden, dass ihr hessischer Landesverband am 14. Januar zugeben musste, noch heute rund 17 Millionen Mark auf schwarzen Kassen in der Schweiz zu haben. Weil diese Summe im veröffentlichten Rechenschaftsbericht der Bundespartei für 1998 nicht auftaucht, den die CDU am 30. Dezember 1999 bei Thierse abgegeben hat, ist der Bericht somit falsch.
Laut bestehendem Recht geht der Partei damit ein Teil der staatlichen Zuschüsse unwiderruflich verloren. Bereits wenige Wochen vor Bekanntwerden der CDU-Spendenaffäre hatte die Bundestagsverwaltung den Republikanern (REP)genau dies mitgeteilt, berichtet der SPIEGEL. In einem Schreiben der Behörde an die Rechtspartei vom 27. September 1999 heißt es: "Die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben sind zwingend und eröffnen keinen anderweitigen Ermessensspielraum."
Als Sanktion für die Abgabe des falschen Rechenschaftsberichts muss die CDU denjenigen Teil ihrer staatlichen Zuschüsse für 1999 zurückzahlen, der ihr auf Grund der Höhe der von ihr eingesammelten Spenden und Mitgliedsbeiträge zustünde. Das sind 41 Millionen Mark. Weitere 35 Millionen Mark, die die CDU auf Grund ihrer Wahlergebnisse erhalten hat, kann die Partei behalten, wenn es ihr gelingt, bis Ende diesen Jahres eine dritte, diesmal vollständig korrekte Fassung des Rechenschaftsberichts abzugeben, so der SPIEGEL.
Völlig unabhängig von dieser Rückforderung prüft die Bundestagsverwaltung darüber hinaus, welche Strafgelder die CDU für diejenigen Spenden zahlen muss, die der frühere Parteichef und Bundeskanzler Helmut Kohl von anonymen Spendern erhalten haben will. Alleine die zwischen 1993 und 1998 erhaltenen Zuwendungen in Höhe von 2,2 Millionen Mark dürften die Partei weitere 6,6 Millionen Mark kosten.