Bund und Länder einigen sich auf kleine Reform des Waffenrechts
Bund und Länder haben sich in der vergangenen Woche nur auf eine kleine Reform des Waffenrechts verständigen können. Eine Arbeitsgruppe der Innenministerien einigte sich auf verdachtsunabhängige Kontrollen in den Wohnungen der Waffenbesitzer, die auch gegen deren Willen stattfinden dürfen. Für mehr Sicherheit sollen zudem ein nationales Waffenregister und eine Anhebung des Mindestalters für das Üben mit großkalibrigen Sportwaffen auf 18 Jahre sorgen. Eine zeitlich begrenzte Amnestie für die Besitzer illegaler Waffen soll dazu motivieren, Gewehre und Pistolen bei der Polizei abzugeben. Weiterreichende Vorschläge wie ein generelles Verbot großkalibriger Waffen im Schießsport oder die Lagerung von Munition oder Waffen in Schützenheimen sind jedoch vom Tisch. Das Bundesinnenministerium will an diesem Dienstag mit den Fraktionsspitzen von SPD und CDU/CSU über die Vorschläge diskutieren - und dann bis Ende Mai einen Gesetzentwurf vorlegen. "Die Länder haben sich schnell auf vernünftige Regelungen geeinigt", lobt der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) den Kompromiss.