Staatsrechtler bemängeln Fehler bei Köhler-Wahl - DER SPIEGEL
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Staatsrechtler bemängeln Fehler bei Köhler-Wahl

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Namhafte Staatsrechtler bemängeln gravierende Rechtsverstöße bei den Wahlen zur Bundesversammlung und wecken so Zweifel daran, ob Bundespräsident Horst Köhler am vergangenen Wochenende wirksam wiedergewählt worden ist. Dabei geht es um die in etlichen Bundesländern gängige Praxis, dass alle oder zumindest die führenden Fraktionen der Landtage ihre Parteilisten in einem gemeinsamen Wahlvorschlag zur Abstimmung stellen. Das widerspreche klar den gesetzlichen Vorgaben, wie die Staatsrechtslehrer Ulrich Battis, Hans Meyer, Martin Morlok und der ehemalige Bundesverfassungsrichter Hans Hugo Klein auf Nachfrage erklärten. "Da der einzelne Landtagsabgeordnete so keine Freiheit der Wahl zwischen den verschiedenen Listen hat, ist ein zentraler verfassungsrechtlicher Wahlgrundsatz verletzt", behauptet Klein. In der Folge sei "die Wahl durch den Landtag ungültig" und "die Zusammensetzung der Bundesversammlung fehlerhaft" gewesen, so dass sogar "mit Bedenken gegen die Gültigkeit der Wahl des Bundespräsidenten zu rechnen" sei. Im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde oder einer Organklage könnte das Bundesverfassungsgericht "jederzeit mit dieser Vorfrage befasst werden". Gerade "angesichts des knappen Ausgangs der Bundespräsidenten-Wahl", so Morlok, sei die Frage nach der Gültigkeit von Köhlers Wiederwahl "nicht nur theoretischer Natur". Auch macht nach Ansicht Battis' der "evidente Gesetzesverstoß" in den Ländern die Wahl des Bundespräsidenten "potentiell angreifbar", auch wenn der Fehler seiner Ansicht nach eher "nicht durchschlägt". Meyer sieht sogar einen "ganz eindeutigen Verfassungsverstoß"; das Verfahren bei den Wahlen zur Bundesversammlung müsse künftig "unbedingt geändert werden", so Meyer, hier sei der "Bundestagspräsident in der Pflicht". Die offenbar rechtswidrige Listenbündelung wurde zuletzt in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein- Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und in Sachsen-Anhalt praktiziert.