Landesbanken-Fusionen: Eigentümer bleiben auf Pensionsverbindlichkeiten sitzen
Wenn das Bundeskabinett am kommenden Mittwoch das Gesetz über die sogenannten Bad Banks beschließt, ist Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) zumindest eine Sorge los: Die Kosten für den voraussehbaren Arbeitsplatzabbau müssen danach die bisherigen Eigentümer der Landesbanken tragen. Unter dem sperrigen Titel "Zweites Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung" wird die Übernahme von "Risikopositionen und nicht-strategienotwendigen Geschäftsbereichen" geregelt. Die Banken werden so ihre toxischen Papiere los und können sich von ganzen Geschäftsfeldern trennen. Da außerdem Fusionen angestrebt werden, wird der Personalbedarf der beteiligten Landesbanken deutlich sinken: Rund 60.000 Mitarbeiter haben sie derzeit, bis zu einem Viertel der Jobs könnten mittelfristig wegfallen. Die "Verantwortung für Arbeitnehmer, Pensionsverbindlichkeiten und sonstige im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen bestehenden Lasten" bleiben bei den Anteilsinhabern der Landesbanken, so heißt es im neuen Gesetz. Welche Landesbanken sich dem fügen wollen, ist noch nicht ganz klar. Während Nordrhein- Westfalen das Gesetz für einen "Durchbruch" hält und einige Länder noch unentschieden sind, sperrt sich Bayern und blieb sogar den Verhandlungen in der vergangenen Woche fern.