Experten halten Verfassungsrichterwahl für "verfassungswidrig" - DER SPIEGEL
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Experten halten Verfassungsrichterwahl für "verfassungswidrig"

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Die Praxis der Verfassungsrichterwahl sei verfassungsrechtlich bedenklich und müsse geändert werden – dafür plädiert die Mehrzahl der am Montag zu einer Anhörung im Bundestagsrechtsausschuss geladenen Experten. Winfried Hassemer, der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, kritisiert das bestehende Verfahren als "höchst fragwürdig". Die Wahl durch einen Ausschuss, dem nur zwölf Mitglieder des Bundestags angehören, verstoße "gegen den klaren Wortlaut der Verfassung". Besser wäre es, so Hassemer, die Kandidaten zwar durch einen kleinen Kreis vorschlagen, sie dann aber von allen Mitgliedern des Bundestags wählen zu lassen – wie im Grundgesetz vorgesehen. Auch der ehemalige Verfassungsrichter Dieter Grimm würde "eine Wahl durch das Plenum vorziehen". Und Heike Krieger, Staatsrechtlerin und Richterin am Berliner Verfassungsgerichtshof, hält die bisherige Praxis sogar für "verfassungswidrig", weil sie "das Recht des Abgeordneten auf gleiche Teilhabe am Prozess der parlamentarischen Willensbildung" verletze. Ihr Professorenkollege Hans Meyer spricht ebenfalls von einem "verfassungswidrigen Kreationsmodus". Darüber hinaus befürworten Hassemer, Meyer und die von der Union als Expertin benannte Finanzrichterin Elisabeth Kreth eine öffentliche Anhörung der Kandidaten. Dass diese "mit der Öffentlichkeit nichts zu tun haben", sei "der wunde Punkt der Verfassungsrichterwahl", so Hassemer. Einen entsprechenden Gesetzentwurf haben die Grünen unterdessen eingebracht; die Linkspartei unterstützt dieses Anliegen. Die FDP trägt ebenfalls die Wahl durch das Bundestagsplenum mit sowie den Wunsch, "eine Regelung zu finden, die zu mehr Transparenz führt", so die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Sabine Leutheusser- Schnarrenberger.