22 Zeugen gegen den mutmaßlichen früheren NS-Schergen Demjanjuk
Mitte Oktober soll der Prozess gegen den mutmaßlichen früheren KZ-Aufseher John Demjanjuk, 89, vor dem Landgericht München II mit einem Großaufgebot an Klägern und Zeugen der Anklage beginnen. Für die Hauptverhandlung hat der Schwurgerichtsvorsitzende Ralph Alt allein acht Nebenkläger zugelassen, deren Familien oder Verwandte im Vernichtungslager Sobibór zwischen April und Juli 1943 ermordet wurden. Der gebürtige Ukrainer Demjanjuk war nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft in diesem Zeitraum dort als Wachmann eingesetzt. Die Nebenkläger, vertreten durch fünf Rechtsanwälte, kommen aus den Niederlanden, den Vereinigten Staaten und Deutschland, einige von ihnen haben als junge Männer die KZ-Greuel durchlitten. Mit Hilfe von 22 Zeugen wollen die Ankläger nachweisen, dass Demjanjuk sich der Beihilfe zum Mord in mindestens 27.900 Fällen schuldig gemacht hat. Die 86-seitige Anklageschrift setzt sich eingehend mit dem Argument der Verteidigung auseinander, ihr Mandant habe als Kriegsgefangener der Nazis keine andere Wahl gehabt als mitzumachen. Für die Staatsanwaltschaft ist hingegen klar, dass Demjanjuk, der bislang zu den Vorwürfen schweigt, in der Lage gewesen wäre zu fliehen. Sie listet mehrere Fälle ausländischer NS-Schergen auf, die sich absetzen konnten aus den Lagern Trawniki, Lublin oder Treblinka und eben auch aus Sobibór.