Gesetzliche Neuregelung gefährdet Freiwilliges Soziales Jahr
Eine gesetzliche Neuregelung könnte Tausende Plätze für junge Menschen gefährden, die ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) machen wollen. Bisher waren die FSJPlätze in Krankenhäusern, Altenheimen oder Kindergärten von der Umsatzsteuer befreit. Doch nun werden die mehr als 35 000 jungen Freiwilligen, die jedes Jahr in den sozialen Einrichtungen Dienst leisten, Leiharbeitern gleich gesetzt. Zwar wird nur auf einen Teil der Kosten Umsatzsteuer erhoben. Als Problem sehen die Träger aber vor allem den damit für sie verbundenen Aufwand. Beim Deutschen Roten Kreuz, das allein 9000 Plätze vermittelt, heißt es, das Freiwillige Soziale Jahr sei bedroht: "Der Verwaltungsaufwand verzehnfacht sich. Kleine Einsatzstellen müssen auf FSJler ganz verzichten, oder wir müssen die volle Umsatzsteuer zahlen, was den Einsatz wiederum unmöglich macht. Das ist die Wahl zwischen Pest und Cholera", sagt DRK-Generalsekretär Clemens Graf von Waldburg-Zeil. Rund 20 Prozent der Plätze sind nach DRK-Rechnung gefährdet. Treffen würde es vor allem kleinere Einsatzstellen wie Behindertenwerkstätten, Kindergärten oder Schulen. Beim Finanzministerium in Berlin findet man die Forderung nach einer generellen Umsatzsteuerbefreiung etwa für das DRK zwar "nachvollziehbar", sie sei aber "gemeinschaftsrechtlich nicht zulässig".