Karlsruher Urteil zum Lissabon-Vertrag stellt Bundesregierung vor kaum lösbare Probleme - DER SPIEGEL
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Karlsruher Urteil zum Lissabon-Vertrag stellt Bundesregierung vor kaum lösbare Probleme

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Christian Calliess, Berliner Staatsrechtslehrer und Europarechtsexperte, sieht im Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Lissabon-Vertrag ein "unauflösbares Paradoxon", dass es dem Gesetzgeber unmöglich mache, die Karlsruher Vorgaben zu erfüllen. Das Verfassungsgericht hat verlangt, dass der Gesetzgeber im sogenannten Begleitgesetz zum Lissabon-Vertrag stärkere Mitbestimmungsrechte für Bundestag und Bundesrat vorsehen muss in Fällen, in denen die EU ihre Handlungsmöglichkeiten erweitern will. Das aber erfordert, wie Calliess jetzt feststellt, "dass zuvor die dafür notwendigen Grundgesetzänderungen in Kraft treten". Dies wiederum geschieht erst, wenn der Lissabon-Vertrag in Kraft tritt – und das setzt voraus, dass alle Mitgliedstaaten, also auch Deutschland, ihre Vertragsurkunden hinterlegt haben. Bundespräsident Horst Köhler darf dem Urteil zufolge jedoch die Ratifikationsurkunde zum Lissabon-Vertrag erst hinterlegen, wenn das neue Begleitgesetz in Kraft ist. Damit habe das Bundesverfassungsgericht, so Calliess, den Gesetzgeber "ungewollt in eine Art Teufelskreis geschickt". Als einzige Lösung sieht Calliess, dass – anders als vom Bundesverfassungsgericht verlangt – das Begleitgesetz zwar schon vor Hinterlegung der Urkunde ausgefertigt und verkündet wird, aber doch erst danach in Kraft treten kann. Auch inhaltlich sieht Calliess in dem Urteil "zum Teil widersprüchliche, zum Teil auch unklare Vorgaben" für die Ausgestaltung des Begleitgesetzes. Es bestünden damit "erhebliche Unsicherheiten, die den Bundestag vor besondere Herausforderungen stellen".