Länder planen strenge Vorschriften für Kampfhunde
Mit einem umfangreichen Maßnahmenkatalog wollen die Innenminister der Länder gegen Gefahren vorgehen, die von den mehr als 10 000 in Deutschland lebenden Kampfhunden ausgehen. Wie das Nachrichten-Magazin DER SPIEGEL in der aktuellen Ausgabe berichtet, müssen die Besitzer von Hunden, die als gefährlich eingestuft werden, künftig mit ihren Tieren auf eigene Kosten eine Gehorsamsprüfung ablegen und eine Haftpflichtversicherung abschließen. Damit wollen die Länder ausschließen, dass den Opfern von Kampfhundattacken ein finanzieller Schaden entsteht, falls die Halter der Hunde zahlungsunfähig sind oder werden. Verboten werden sollen so genannte Aggressionszüchtungen und Ausbildungen, die eine gesteigerte Aggressivität der Hunde zum Ziel haben.
Laut einem jetzt vorliegenden Entwurf des für Staatsrecht und Verwaltung zuständigen Arbeitskreises I der Innenministerkonferenz müssen die Halter von Pitbulls, Bullterriern , Mastinos und anderen gefährlichen Hunden außerdem damit rechnen, ihre Eignung nachweisen zu müssen. Wie bei der Erteilung von Waffenscheinen soll die Haltung solcher Hunde nur genehmigt werden, wenn die Bewerber weder einschlägig vorbestraft sind noch an geistigen oder seelischen Defekten leiden. Außerdem sollen die örtlichen Ämter einen Leinen- oder Maulkorbzwang und eine sichere Unterbringung gefährlicher Hunde anordnen können.
Wie der SPIEGEL schreibt, ist unter den Ländern noch umstritten, ob Hunderassen, die als potenziell gefährlich eingestuft werden, in eine so genannte Rasseliste aufgenommen und mit besonders strengen Vorschriften belegt werden sollen. Die Gegner dieser Regelung plädieren dafür, Hunde unabhängig von ihrer Rasse erst dann als "gefährlich" einzustufen, wenn sie mindestens einmal zugebissen haben.