Parteienrechtsexperte kritisiert Bundeswahlausschuss
Der Düsseldorfer Parteienrechtsexperte Martin Morlok kritisiert die Entscheidungen des Bundeswahlausschusses zur Nichtzulassung mehrerer Parteien bei der nächsten Bundestagswahl. Den "Grauen" und der Satire-Partei "Die Partei" habe der Bundeswahlausschuss die Parteieigenschaft "auf Grundlage falscher Annahmen" aberkannt; damit hätte der Bundeswahlausschuss, anders als von Bundeswahlleiter Roderich Egeler angenommen, bei seiner zweiten Sitzung am vergangenen Donnerstag "nicht nur das Recht, sondern die Pflicht gehabt, eine erkennbar falsche Entscheidung zu revidieren". Auch bei der Ablehnung der "Freien Union", bei der es um einen Formfehler der Vorsitzenden Gabriele Pauli ging, habe der Ausschuss den "wesentlichen rechtlichen Aspekt überhaupt nicht diskutiert": Paulis fehlende Unterschrift hätte im Prinzip auch nach Fristablauf noch nachgeholt werden können. Um so schlimmer sei, dass abgelehnte Parteien vor der Wahl kein Gericht anrufen können, so Morlok: "Das ist rechtsstaatlich nicht hinnehmbar im Nachhinein können diese Fehler dazu führen, dass die Wahl wiederholt werden muss." Ein Mitglied des Bundeswahlausschusses, der von den Grünen nominierte Rechtsanwalt Hartmut Geil, spricht sich sogar dafür aus, "das Verfahren der Partei-Anerkennung einfach abzuschaffen". Er bezeichnet es als "schwierigen Zustand", dass der Ausschuss ad hoc eine so heikle Entscheidung treffen müsse, zumal es dafür "keine guten und griffigen Kriterien gibt". Wie bei der Europawahl würde es für die Zulassung einer Splitterpartei dann ausreichen, das sie genügend Unterstützerunterschriften beibringt.