Gesundheitsreform benachteiligt Selbstständige mit Hartz-IV - DER SPIEGEL
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Gesundheitsreform benachteiligt Selbstständige mit Hartz-IV

Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

In Not geratene Selbständige dürfen vorerst nicht auf zusätzliche Unterstützung hoffen, damit sie ihre Krankenversicherung bezahlen können. Das geht aus der Antwort des Bundesgesundheitsministeriums auf eine Frage des Linkspartei- Abgeordneten Frank Spieth hervor. Zwar räumt die Bundesregierung erstmals offiziell ein, dass ihr bei der jüngsten Gesundheitsreform ein Fehler unterlaufen ist. Eine "gesetzliche Neuregelung zur Behebung" sei in dieser Legislaturperiode jedoch nicht mehr möglich. Von der Gesetzeslücke betroffen sind vor allem gescheiterte Kleinunternehmer und Freiberufler, die Hartz IV beziehen und seit der Gesundheitsreform gezwungen sind, sich privat zu versichern. Für den ermäßigten Mindesttarif ihrer Krankenkasse müssen sie etwa 285 Euro im Monat bezahlen. Die staatliche Unterstützung beträgt aber nur etwa 130 Euro. Den Differenzbetrag müssen die Betroffenen aus eigener Tasche zahlen, obwohl sie am Existenzminimum leben. Das Problem war bei den Verhandlungen zur Gesundheitsreform bereits bekannt, allerdings konnten sich Union und SPD auf keine gemeinsame Lösung einigen.