Auch das Bundesjustizministerium bezahlte für Gesetzesberatung - DER SPIEGEL
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Auch das Bundesjustizministerium bezahlte für Gesetzesberatung

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Das Bundesjustizministerium hat Vorarbeiten für das Anfang 2007 in Kraft getretene Gesetz über elektronische Handelsregister (Ehug) aushäusig und gegen Honorar erledigen lassen. Das Ministerium von Brigitte Zypries räumte auf Anfrage ein, ein Düsseldorfer Rechtsprofessor habe gegen rund 6000 Euro Honorar "wissenschaftliche Vorarbeiten" für das Gesetz geleistet, darunter seien auch ganze Paragrafen und Begründungen gefallen. Dieser "erste Rohentwurf" sei aber bereits 2003 in Auftrag gegeben und "im Hause zu einem Referentenentwurf ausgeweitet und fortgeschrieben" worden, so ein Ministeriumssprecher. Zypries hatte Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg zuletzt die Verschwendung von Steuergeldern vorgeworfen, weil dieser den Auftrag für ein Gesetz über Banken-Insolvenzrecht an die Kanzlei Linklaters vergeben hatte. Die Justizministerin will künftig klare Regeln für alle. "Bei jedem Gesetzentwurf sollte offengelegt werden, welche externen Stellen an der Formulierung mitgewirkt haben", so Zypries, "wir brauchen mehr Transparenz." Derlei könne man etwa in der Geschäftsordnung der Bundesregierung regeln. Auch der FDP-Haushaltsexperte Otto Fricke fordert, künftig kenntlich zu machen, wie viel Ministerium in einem Entwurf stecke und wie viel externe Kanzlei. Der FDP-Mann schlägt dafür eine simple Regelung vor, nämlich eine Art Deckblatt für neue Gesetze, auf dem verzeichnet ist, von wem es erstellt wurde – sowie eine Zusicherung, dass keine Interessenskollisionen vorliegen. Wenn Anwaltskanzleien dort Falschangaben machten, so Fricke, könnte ihnen die Anwaltskammer die Zulassung entziehen.