Leitete niedersächsische Kultusministerin Disziplinarverfahren gegen schärfsten Kritiker ein?
Wegen ihrer Amtsführung gerät die niedersächsische Kultusministerin Elisabeth Heister-Neumann (CDU) in Erklärungsnot. Vertrauliche Unterlagen legen den Verdacht nahe, dass sie ihre Landesschulbehörde angewiesen hat, gegen den schärfsten Kritiker ihrer Schulpolitik, den Gewerkschaftsfunktionär Eberhard Brandt, ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Und das, obwohl die Behörde zuvor bereits festgestellt hatte, dass für diesen Schritt keinerlei Veranlassung bestehe. In einer vertraulichen Sitzung des Kultusausschusses des Landtags hat sie im Mai nach Erinnerung von Zeugen allerdings ausdrücklich bestritten, in der Sache Weisung erteilt zu haben. Hintergrund der Auseinandersetzung war ein Antrag Brandts, wegen seiner Gewerkschaftsund Personalratstätigkeit zwei weitere Stunden vom Unterricht freigestellt zu werden. Das Ansinnen war im Frühjahr vom Land überraschend abgelehnt worden. Inzwischen hat sich Brandt mit dem Land auf eine Freistellung geeinigt. In einer nun aufgetauchten vertraulichen dienstlichen Erklärung schildert eine Dezernentin der Landesschulbehörde, ihr Vorgesetzter, Behördenleiter Ulrich Dempwolf, habe sie am 27. März angewiesen, bis spätestens 16 Uhr desselben Tages Vorermittlungen gegen Brandt einzuleiten trotz ihrer Bedenken und mit Hinweis auf die "Vorgaben der Hausspitze des Kultusministeriums" und der "politischen Bedeutung" des Vorgangs. Weiter heißt es, ihr Chef habe gesagt, "von der Ministerin sei bereits angekündigt worden, dass gegen Herrn Brandt disziplinarisch vorgegangenen werde". Auch am 21. April hat die Ministerin demnach Einfluss auf das Verfahren genommen. Per Mail habe ihr Dempwolf an dem Tag mitgeteilt, "er sei nach erneuter Klärung mit der Spitze des niedersächsischen Kultusministerium heute angewiesen worden", die im Entwurf vorliegende Disziplinarverfügung unverzüglich abzuschicken. Zu den Vorgängen wollten sich weder Heister-Neumann noch Dempwolf äußern.