Persönliche Notizen führten zur Verhaftung der Ex-Terroristin Becker
Die Verhaftung der früheren RAF-Terroristin Verena Becker, 57, geht auf ein handschriftliches Dokument zurück, das Ermittler bei einer Durchsuchung ihrer Wohnung in einem Villenbezirk im Berliner Südwesten gefunden hatten. In den Notizen führt Becker, die in der Hauptstadt als Heilpraktikerin firmiert, eine Art Gespräch mit sich selbst: Unter anderem stellt sie die Frage, ob sie für den von einem RAF-Kommando 1977 erschossenen, damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback beten und wie sie sich mit dem Thema Schuld auseinandersetzen solle. Das Papier trägt das Datum des 7. April dieses Jahres - also des 32. Jahrestags des Anschlags. Die Ermittler fanden es auf Beckers Schreibtisch. Für die Bundesanwaltschaft waren die sichergestellten Notizen zusammen mit den Untersuchungen der zehn Bekennerschreiben, auf deren Umschlägen Kriminaltechniker Beckers DNA nachwiesen, nun Anlass für den Haftbefehl. Die Bundesanwälte werfen ihr vor, sie habe "wesentliche Beiträge zur Vorbereitung, Durchführung und im Nachtatgeschehen" des Mords an Buback und zweier Begleiter geleistet. Es ergebe sich aber nicht der Verdacht, dass sie die tödlichen Schüsse abgegeben habe. Die sichergestellten Computer sind noch nicht ausgewertet. Sie waren ein Grund für die Durchsuchungsaktion gewesen. In einem überwachten Telefongespräch hatte sich Becker nach Verschlüsselungstechnik erkundigt. Dieser Verschlüsselung wollten die Behörden zuvorkommen. Becker war 1977 zusammen mit Günter Sonnenberg bei Singen verhaftet worden. Im Gepäck fand sich die Tatwaffe. Dennoch wurde das Verfahren gegen sie wegen des Buback-Anschlags eingestellt. Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilte Becker 1977 zu lebenslanger Freiheitsstrafe, sie hatte vor ihrer Festnahme auf einen wehrlosen Polizisten geschossen. Der Bundespräsident begnadigte sie 1989.