Ex-Bahn-Chef Mehdorn droht keine Schadensersatzklage wegen Datenaffäre
Der ehemalige Bahn-Chef Hartmut Mehdorn und seine früheren Vorstandskollegen müssen wohl nicht mehr damit rechnen, vom Aufsichtsrat wegen der Schnüffel- und Datenaffäre auf Schadensersatz verklagt zu werden. Dies geht aus einem "streng vertraulichen" Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pricewaterhouse-Coopers (PWC) vom 7. August hervor. Darin kommen die Prüfer zu dem überraschenden Schluss, dass trotz massiver Verstöße gegen diverse Gesetze und Richtlinien ein aktienrechtliches "Verschulden der Vorstandsmitglieder nicht festgestellt werden konnte". Eine "aktive Mitwirkung" habe man nicht ausmachen können. Eine Schadensersatzklage gegen die Altvorstände, so das Fazit des Gutachtens, habe deshalb mit "überwiegender Wahrscheinlichkeit keine Aussicht" auf Erfolg. Im Frühjahr dieses Jahres waren Mehdorn und weitere Vorstandskollegen bei der Bahn ausgeschieden, nachdem immer mehr Details über die teilweise lückenlose Überwachung von Mitarbeitern bekannt geworden waren. In diesem Zusammenhang hatten die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG und die als Sonderermittler eingesetzten Anwälte Gerhart Baum und Herta Däubler-Gmelin 55 Fälle mit zum Teil eklatanten Verstößen gegen Gesetze und Richtlinien festgestellt. Offen geblieben war die Frage, ob Mehdorn und seine Vorstandskollegen für die millionenschweren Schäden bei der Bahn haftbar gemacht werden könnten. Diese Frage sollte die PWC nun im Auftrag des Bahn-Aufsichtsrats klären. Völlig sicher sind Mehdorn und seine Kollegen trotzdem nicht. Immer noch ermittelt die Berliner Staatsanwaltschaft in dem spektakulären Fall.