Verena Becker kooperierte zwei Jahre mit dem Verfassungsschutz - DER SPIEGEL
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Verena Becker kooperierte zwei Jahre mit dem Verfassungsschutz

Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Die frühere RAF-Terroristin Verena Becker hat im Gefängnis gut zwei Jahre lang mit dem Kölner Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zusammengearbeitet. Wie der SPIEGEL berichtet, offenbarte die in der vorvergangenen Woche wegen dringenden Tatverdachts im Mordfall Siegfried Buback verhaftete Berlinerin den Geheimdienstlern von Herbst 1981 bis Ende 1983 ihr Wissen über die RAF und über den Anschlag auf den Generalbundesanwalt. Becker erhielt dafür ein Honorar von weniger als 5000 Mark und bezahlte davon einen Sprachkursus. Wie der SPIEGEL weiter berichtet, forderte sie als Gegenleistung für ihre Aussagen Hafterleichterungen und einen Strafnachlass. Die 1977 wegen sechsfachen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilte Frau kam 1989 vorzeitig frei, nachdem der Bundespräsident sie begnadigt hatte. Ausgeschlossen wird von den Behörden, dass Becker schon vor 1981 mit dem Verfassungsschutz kooperiert hat. "Wenn irgendein Nachrichtendienst Becker schon damals als Quelle gewonnen hätte, hätten wir das gewusst", zitiert das Magazin Winfried Ridder, den ehemaligen Chef-Auswerter in der Terrorismusabteilung des BfV. Die Ermittlungsbehörden rechnen laut SPIEGEL damit, dass sich Becker im nächsten Jahr wegen des Verdachts, am Buback-Mord beteiligt zu sein, vor Gericht verantworten muss. Becker wies die neuen Vorwürfe bereits nach ihrer Festnahme zurück. Die Ermittler hatten in ihrer Wohnung einen Zettel sichergestellt, auf dem sie sich mit Datum vom 7. April 2009 handschriftlich fragte, "wie ich für Herrn Buback beten soll". Damit sei, so Becker, Michael Buback, der Sohn des ermordeten Bundesanwalts, gemeint gewesen. Wenig später hatte Becker notiert: "Ich habe kein wirkliches Gefühl für Schuld." Sie erklärt den Satz damit, dass sie im Zusammenhang mit dem Buback-Mord stets öffentlich genannt werde. Eine weitere Notiz während einer Zugfahrt im April 2007, nach der sie über "einen Neuanfang" meditiere, werten die Bundesanwälte als belastendes Indiz.