Bayerischer Bußgeld-Deal mit Ex-Datenschützer Betzl?
Bayerns Landesregierung muss heikle Fragen zum Steuerstrafverfahren gegen ihren früheren Datenschutzbeauftragten Karl Michael Betzl beantworten. Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen verlangt Auskunft über einen Vermerk der Münchner Staatsanwaltschaft. Demnach soll Betzl bereit gewesen sein, ein Bußgeld in Höhe von 50 000 Euro zu zahlen, wenn das Verfahren noch vor der Landtagswahl im September 2008 eingestellt würde. Nachdem der Termin verstrichen war, wollte Betzl offenbar nur noch 10 000 Euro bezahlen. "Ist es in Bayern üblich, politische Termine bei der Entscheidung über die Höhe von Geldauflagen mit einfließen zu lassen?", will jetzt die Grünen-Abgeordnete Christine Stahl wissen. Betzls Name fand sich auf DVDs, die im Februar 2008 dem damaligen Post-Chef Klaus Zumwinkel zum Verhängnis wurden (SPIEGEL 8/2008). Auch Betzl soll eine Stiftung in Liechtenstein unterhalten haben. Angeblich geht es um einen Betrag von 700000 Euro. Im Mai 2008 wurde das Betzl-Verfahren von der Bochumer Staatsanwaltschaft an die Kollegen in München abgegeben. Die Einstellung im April 2009, gegen eine geringe Geldbuße von 15 000 Euro, führt seither zu einer Debatte über die Rechtmäßigkeit. Die Münchner Staatsanwaltschaft erklärte auf Anfrage zu dem Vermerk, dass sie keine Auskunft aus Steuerakten geben könne. Betzls Anwalt lehnt ebenfalls jede Stellungnahme ab.