Bundesbank kann Sarrazin nicht abberufen lassen - DER SPIEGEL
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Bundesbank kann Sarrazin nicht abberufen lassen

Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Die Bundesbank hat keine Möglichkeit, ihren Vorstand Thilo Sarrazin wegen dessen "diskriminierenden Äußerungen" loszuwerden. Das haben nach Informationen des Hamburger Nachrichten-Magazins DER SPIEGEL verschiedene rechtliche Prüfungen innerhalb des Instituts ergeben. Zwar hat das Führungsgremium prinzipiell die Möglichkeit, beim Bundespräsidenten die Abberufung eines Vorstandsmitglieds zu beantragen. Doch die Hürden für diesen Schritt seien hoch. So muss das Vergehen des Kollegen so schwer sein, dass es bei einem Beamten "die Entfernung aus dem Dienst im Disziplinarverfahren" rechtfertige, heißt es laut SPIEGEL in der Bundesbank. Der Verhaltenskodex, den sich die Bundesbank nach der Affäre um ihren Ex-Chefs Ernst Welteke auferlegt hat, ist dagegen nicht sanktionsbewährt und folglich ohne rechtliche Konsequenzen.

Im Zuge der Bündelung der gesamten Bankenaufsicht bei der Bundesbank gibt es noch Streit um Details. So ist unklar, ob die derzeitige Leiterin der Bankenaufsicht bei der BaFin unter dem Chef der Bankenaufsicht bei der Bundesbank arbeiten soll – oder gleichberechtigt neben ihm. Außerdem heißt die entsprechende Formulierung im derzeitigen Entwurf des Koalitionsvertrags: "Die demokratische Kontrolle und Legitimation der Aufsicht ist zu gewährleisten." Demnach müsste die Bundesregierung den jeweiligen für die Bankenaufsicht zuständigen Vorstand abberufen können. Das aber würde dem Unabhängigkeitsdenken vieler Bundesbanker widersprechen.