Opfer wollen sich mit fragwürdigen Freisprüchen im Fall des Seilbahnunglücks von Kaprun nicht abfinden
Neun Jahre nach dem Brand der Zugseilbahn im österreichischen Kaprun, bei der 155 Menschen ums Leben kamen, wollen Hinterbliebene der Opfer vor den Europäischen Gerichtshof gehen. Auslöser ist eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft Linz vom vergangenen Montag, die mit Rückendeckung des österreichischen Justizministeriums das Verfahren gegen vier Gerichtsgutachter eingestellt hatte. Die Gutachter waren angezeigt worden, weil sie im Strafprozess gegen Verantwortliche der Gletscherbahn, des österreichischen Zugherstellers, des österreichischen TÜV und des Wiener Verkehrsministeriums falsche Aussagen zugunsten der Angeklagten getroffen haben sollen. Alle 16 Angeklagten waren im Jahr 2004 mit der Begründung freigesprochen worden, sie hätten den Brand nicht vorhersehen können. Damit wollen sich viele Hinterbliebene nicht abfinden. "Ich verkrafte es als Jurist nicht, dass ein Rechtssystem so missbraucht wird wie in diesem Fall bei uns in Österreich", begründet der Wiener Rechtsanwalt Gerhard Podosovnik, der 80 Hinterbliebene vertritt, den Weg nach Straßburg. Mittlerweile steht fest, dass der Richter des damaligen Verfahrens im Nebenberuf als Touristenführer arbeitete. Außerdem hatte einer der Hauptgutachter, der maßgeblich zur Entlastung der Angeklagten beigetragen hatte, immer wieder Aufträge aus der Obersten Seilbahnbehörde im Wiener Verkehrsministerium erhalten. Drei Mitarbeiter dieses Ministeriums saßen auf der Anklagebank. Hinzu kommen die Ergebnisse einer aufwendigen Ermittlung des Landeskriminalamts Baden-Württemberg und der Staatsanwaltschaft Heilbronn. Demnach gab es keinerlei Hinweise darauf, dass ein Defekt eines Heizlüfters des deutschen Herstellers Fakir das Desaster ausgelöst hatte, wie dies die österreichischen Gerichtsgutachter behaupteten. Die deutsche Justiz hatte nach einer Anzeige aus Österreich gegen Fakir ermittelt. Die deutschen Ermittler kamen dagegen zu dem Schluss, dass die österreichischen Gutachter entscheidende Indizien ignoriert hatten. So hatten die Sachverständigen nicht erwähnt, dass durch den Einbau des Heizlüfters in den Zug das VDE-Prüfzeichen erloschen war. Spuren von Hydrauliköl in dem Heizlüfter des Schwesterzuges, die aus darüber liegenden Leitungen stammten, hätten die Gutachter fälschlicherweise als unerheblich für die Brandentstehung abgetan. Nach Ansicht der deutschen Ermittler war dieses Öl jedoch aller Voraussicht nach in den nicht mehr tropfdichten Lüfter geflossen und hatte diesen entzündet.