Genitalverstümmelung bei Mädchen und Frauen sollwirksamer und härter bestraft werden
Baden-Württemberg und Hessen bringen eine Bundesratsinitiative auf den Weg, mit der die Genitalverstümmelung bei Mädchen und Frauen künftig wirksamer und härter bestraft werden kann. Anfang kommender Woche soll sie beschlossen werden, am 18. Dezember soll sich der Bundesrat mit ihr erstmals befassen. "Schon Mitte nächsten Jahres könnten wir auf einen eigenen Straftatbestand zurückgreifen, der uns eine wirksame Strafverfolgung von Genitalverstümmelungen ermöglicht", erklärt der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll. Wer sich "an solch unmenschlichen Praktiken beteiligt", müsse danach mit einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren rechnen, so Goll. Künftig soll die Beschneidung von Mädchen und Frauen auch strafbar sein, wenn sie im Ausland vorgenommen wurde - sofern das Opfer gewöhnlich in Deutschland lebt. Bislang könnten Genitalverstümmelungen zwar als gefährliche Körperverletzung bestraft werden, es gibt dabei aber nur eine Mindeststrafe von sechs Monaten, und schon zehn Jahre nach der Tat droht die Verjährung - wenn das Opfer oftmals noch minderjährig ist. In aller Regel sind die Eltern tatbeteiligt. In Deutschland sind nach Schätzungen ungefähr 20 000 Frauen, überwiegend afrikanischer Abstammung, von Genitalverstümmelungen betroffen.