Bundesverfassungsgericht soll über Stadionverbote entscheiden
Der Streit um die Verhängung von Stadionverboten bei bloßem Verdacht auf Gewaltbereitschaft wird nun das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Der renommierte Stuttgarter Rechtsanwalt Rüdiger Zuck wird für einen FC-Bayern-Fan, gegen den ein zweijähriges, bundesweites Verbot zum Besuch von Fußballspielen ab den Regionalligen aufwärts verhängt worden war, in den nächsten Tagen Verfassungsbeschwerde einlegen. Die beteiligten Anwälte sehen in dem Vorgehen den verfassungsrechtlichen Grundsatz des fairen Verfahrens verletzt. Der Bundesgerichtshof hatte die Klage des Fans zuletzt abgewiesen. Die Verfassungsbeschwerde wird von der Initiative "Fanrechtefonds" unterstützt. Der damals 16-Jährige war im März 2006 nach Ausschreitungen bei einem Bundesliga-Spiel des FC Bayern München in Duisburg mit rund 60 weiteren Bayern-Fans in Gewahrsam genommen worden. Der Jugendliche beteuerte, die Krawalle nur aus der Distanz verfolgt zu haben; einen Beleg für seine Beteiligung an der Gewalt gab es nicht, das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt. Dennoch verhängte der MSV Duisburg nach den DFB-Regularien gegen ihn ein Stadionverbot. Für den Bundesgerichtshof rechtfertigte bereits "die Zugehörigkeit" des Fans zu der gewaltbereiten Gruppe "die Annahme, dass er sich bei Fußballveranstaltungen in einem zu Gewalttätigkeiten neigenden Umfeld bewegt" und von ihm deshalb künftig Störungen ausgehen könnten, die andere gefährden.