Bundesregierung will Gesetzentwurf zur Entschädigung von Zwangsarbeitern nachbessern - DER SPIEGEL
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Bundesregierung will Gesetzentwurf zur Entschädigung von Zwangsarbeitern nachbessern

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Die Bundesregierung will einen neuen Gesetzentwurf zur Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern vorlegen. Nach heftigem Streit mit Opfervertretern um die bisherigen drei Regierungsentwürfe zur Errichtung einer Stiftung und auf Druck der Grünen enthält das neue Papier Verbesserungen für die Anspruchsberechtigten. Bisher galten nur Zwangsarbeiter als anspruchsberechtigt, die aus ihrem "Heimatstaat in das Gebiet des Deutschen Reichs in den Grenzen von 1937 deportiert" wurden. Jetzt sollen - so berichtet das Nachrichten-Magazin DER SPIEGEL - zusätzlich auch die entschädigt werden können, die "in ein vom Deutschen Reich besetztes Gebiet mit Ausnahme von Österreichs deportiert" worden waren. Damit können auch Zwangsarbeiter Geld bean-spruchen, die etwa in das besetzte Norwegen verschleppt wurden. Die Bundesregierung will auch darauf verzichten, mit dem Stiftungsvermögen von zehn Milliarden Mark endgültig "alle möglichen Ansprüche aus nationalsozialistischen Unrechtsmaßnahmen" abzugelten.