Geplante Arbeitnehmer-Datenbank verfassungswidrig? - DER SPIEGEL
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Geplante Arbeitnehmer-Datenbank verfassungswidrig?

Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Nach der kritischen Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht in Sachen Vorratsspeicherung von Telefon- und E-Mail-Verbindungsdaten am vergangenen Dienstag wird auch das nächste Sammelvorhaben der Bundesregierung scharf attackiert: Vom 1. Januar an müssen Unternehmen sensible Daten ihrer Arbeitnehmer an eine neue zentrale Datenbank bei der Deutschen Rentenversicherung schicken. Der 41seitige Katalog der Pflichtangaben für den "elektronischen Entgeltnachweis" (Elena) sieht neben dem Lohn auch die Meldung von etwaigen Fehlzeiten, Abmahnun-gen, Kündigungsgründen und Beteiligungen an Streiks vor. Ingrid Sehrbrock, Vize-Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), äußert gegen das Verfahren "erhebliche Bedenken" und sieht durch das im März 2009 verabschiedete Gesetz die europäische Datenschutzrichtlinie verletzt, da sich aus der Streikteilnahme die Mitgliedschaft bei einer Gewerkschaft schließen lasse. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hält die zentrale Speicherung von Streikbeteiligungen oder Fehlzeiten von rund 40 Millionen Arbeitnehmern sogar für verfassungswidrig; auch Ver.di prüft bereits Klagemöglichkeiten. Auffallend still verhält sich die FDP, für die der heutige Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle das Elena-Verfahren zu Oppositionszeiten noch kritisiert hatte ("mangelhaft, nachsitzen"). Heute verweist sein Ministerium bei Nachfragen zu Elena lieber auf das Bundesarbeitsministerium von Ursula von der Leyen (CDU) – sie sei für den umstrittenen Datenkatalog zuständig. Angesichts der Kritik, die das Bundesverfassungsgericht gerade an der Vorratsdatenspeicherung geübt habe, so die DGB-Vizevorsitzende Sehrbrock, müssten die beteiligten Ministerien und Sozialversicherungsträger die Vorschrift unter dem Aspekt der Datensparsamkeit "dringend genau überprüfen".