Missbrauch bei der Kurzarbeit - DER SPIEGEL
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Missbrauch bei der Kurzarbeit

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Eine Zwischenbilanz der Bundesagentur für Arbeit zum Missbrauch bei der Kurzarbeit ergab bislang 846 Verdachtsfälle bei den Regionaldirektionen. In diesen Fällen liegen Hinweise oder Anzeigen vor, die von den Agenturen überprüft werden müssen. In zwei Drittel der Fälle wurde eine Manipulation der Arbeitszeitaufzeichnungen als Verdachtsmoment ausgemacht, in 40 Fällen geht es um eine mögliche Vorenthaltung des Kurzarbeitergelds durch den Arbeitgeber gegenüber den Beschäftigten. Durch die Prüfungen der Agenturen konnten bisher 186 Fälle abgeschlossen werden, wo sich der Anfangsverdacht indes nicht bestätigt hat. Hinzu kommen noch 6 Fälle, in denen das Gericht oder die Staatsanwaltschaft die Verfahren eingestellt hat. In weiteren 132 abgeschlossenen Fällen hat sich der Verdacht so hinreichend erhärtet, dass die Verfahren an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurden. Nach Angaben der Nürnberger Behörde seien unter den Verdächtigen allerdings keine Konzerne aus dem Deutschen Aktien Index. In 80 Prozent der Fälle seien es Betriebe mit weniger als hundert Mitarbeitern, bei denen ein Missbrauch vermutet wird. Aktuell sind damit rund 40 Prozent der Verdachtsfälle von Seiten der Agenturen abgeschlossen. In den restlichen dauern die Ermittlungen noch an. Strafverfahren sind bislang noch keine abgeschlossen.