Gutachten sieht keinen Grund für Zwangseinweisung des Randerather Sexualstraftäters in Psychiatrie – Familie des Täters fühlt sich schikaniert - DER SPIEGEL
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Gutachten sieht keinen Grund für Zwangseinweisung des Randerather Sexualstraftäters in Psychiatrie – Familie des Täters fühlt sich schikaniert

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In der Auseinandersetzung über den Verbleib des Sexualstraftäters Karl D. hat das Jugendamt der Stadt Heinsberg versucht, den neunjährigen Sohn seines Bruders Helmut aus der Familie zu nehmen. In deren Haus war Karl D. nach der Haftentlassung im vergangenen März untergekommen. Begründet wurde der Eilantrag auch mit den täglichen Demonstrationen vor dem Haus: Dieser Trubel sei nicht gut für das Kindeswohl. Ausgelöst wurden die Demonstrationen durch den Landrat des Kreises, der die Identität des Vergewaltigers preisgegeben hatte, um die Öffentlichkeit vor ihm zu schützen. Das Familiengericht Heinsberg lehnte es im September ab, der Familie das Kind wegzunehmen. Es gebe "keinerlei Gründe", die so einen Schritt rechtfertigten. Die Familie von Helmut D. fühlt sich zunehmend von Behörden und der Polizei schikaniert, die Karl D. rund um die Uhr bewacht. Nicht rechtfertigen lässt sich auch die zwangsweise Unterbringung von Karl D. in einer psychiatrischen Klinik. Das ergab ein Gutachten des Essener Gerichtssachverständigen Norbert Leygraf. Demnach ist der brutale Vergewaltiger dreier Mädchen nicht krank, eine Einweisung daher nicht möglich.