Jobcenter-Reform stößt auf verfassungsrechtliche Bedenken
Pläne von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen zur Reform der Jobcenter stoßen in der Bundesregierung auf verfassungsrechtliche Bedenken. Von der Leyen möchte den Fortbestand der bundesweit 69 Optionskommunen gesetzlich garantieren, ohne das Grundgesetz zu ändern. Die Optionskommunen betreuen eigenständig Langzeitarbeitslose ohne die Mitwirkung der Arbeitsagenturen des Bundes. Bislang ist dieses Modell bis Ende 2010 als Test befristet. Die Experten aus dem Innen-, Finanz- und Justizministerium sehen bei dem Vorhaben jedoch "ein erkennbares verfassungsrechtliches Risiko", heißt es in einem gemeinsamen Vermerk. Der Gesetzentwurf könne gegen das im Grundgesetz festgeschriebene strikte Verbot der Aufgabenübertragung vom Bund auf die Kommunen verstoßen. Auch der Präsident des Bundesrechnungshofs habe sich in seiner Stellungnahme den Bedenken angeschlossen. Ebenso bereitet den Experten die teilweise Finanzierung der Optionskommunen durch den Bund Probleme. Ob bei der Entfristung des Optionsmodells die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind, "erscheint zweifelhaft", so der Vermerk.