Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Führerschein-Tourismus
An diesem Donnerstag entscheidet das Bundesverwaltungsgericht dar über, ob deutschen Behörden im Kampf gegen Führerschein-Touristen in vielen Fällen weiterhin die Hände gebunden sein werden. Die jetzt anstehenden Verfahren hätten "grundsätzliche Bedeutung", so die Sprecherin des Bundesverwaltungsgerichts, Sibylle von Heimburg. Dabei geht es um zwei Autofahrer, denen in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen worden war. Diese wäre ihnen nur nach einer medizinischpsychologischen Untersuchung wiedererteilt worden. Stattdessen machten sie in Polen einen neuen Führerschein und verlangten dessen An erkennung in Deutschland. Die setzt aber - auch nach europäischem Recht - voraus, dass die Verkehrsteilnehmer bei Ausstellung des polnischen Führerscheins ihren Hauptwohnsitz in Polen hatten. Zwar war in den betreffenden Führerscheinen ein polnischer Wohnsitz eingetragen, das Oberverwaltungsgericht Münster bestand aber in beiden Fällen auf weiteren Nachweisen. Andere Obergerichte lassen dagegen, gestützt auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, den Führerschein Wohnsitz- Nachweis gelten. Die An gabe des Wohnorts wird von den ausstellenden Behörden im Ausland aber offenbar häufig nicht streng genug geprüft. "Auf diese Weise lassen sich die deutschen Vorschriften nach wie vor umgehen", so Rechtsanwalt Nicolas Eilers von der Arbeits gemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.