Baden-Württembergs Kaufblockade von Schwarzgeld-Daten schützt Steuersünder nicht vor Verfolgung
Steuerbetrüger sollten sich keinen Vorteil davon versprechen, dass die baden-württembergische Landesregierung den Kauf von Schwarzgeld-Daten abgelehnt hat: Wenn der Bund oder ein anderes Land die Informationen erwirbt, dürften diese vermutlich auch in Verfahren gegen baden-württembergische Steuersünder verwendet werden. Davon geht selbst der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP) aus, der gegen den Kauf gestritten hatte. In einem Gutachten seines Ministeriums heißt es, dass "mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen" sei, dass die "Daten der Kapitalanleger in einem späteren Steuerstrafverfahren nicht einem Beweisverwertungsverbot unterliegen". Dies gelte selbst dann, wenn man den Ankauf einer CD durch Staatsbedienstete für strafbar halte. Das Gutachten, erstellt von der Strafrechtsabteilung des Landesjustizministeriums, kommt damit zu einem ähnlichen Schluss wie das Landgericht Bochum in seiner Entscheidung vom April 2008. Zwar richtet sich dagegen eine Verfassungsbeschwerde.
Doch solange das Bundesverfassungsgericht dieser Beschwerde nicht stattgegeben hat, sehen auch spezialisierte Anwälte wie Alexandra Mack aus Köln keine Verbesserungen für ihre Mandanten durch die Weigerung der Landesregierung in Stuttgart.