Bundessozialgericht prüft Hartz-IV-Anspruch auf zusätzliches Kleidergeld für Kinder
An diesem Dienstag soll das Bundessozialgericht (BSG) entscheiden, ob Familien, die von Hartz IV leben, zusätzliches Geld für die Beschaffung neuer Kinderkleidung erhalten müssen, wenn die Kinder aus ihren alten Sachen herausgewachsen sind. In der Klage geht es um eine Familie, die im Jahr 2006 vergeblich eine Sonderzahlung in Höhe von 448 Euro beantragt hatte, um für zwei ihrer Kinder größere Kleidung anschaffen zu können. Im Hartz-IV-Regelsatz für Kinder, so machen die Kläger geltend, seien diese Mehrkosten derzeit nicht enthalten. Bei der Entscheidung sei nun zu prüfen, so der Vorsitzende Richter des 14. BSG-Senats Peter Udsching, ob sich "ein solcher Anspruch auf Erstattung von Mehrbedarf in kritischen Wachstumsphasen der Kinder" eventuell aus dem Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Anfang Februar ergibt. Das Verfassungsgericht hatte vom Gesetzgeber eine Überarbeitung der Hartz-IV-Regelsätze verlangt und zugleich entschieden, dass Transferempfänger in Ausnahmefällen schon jetzt "unabweisbaren, laufenden" Bedarf geltend machen können.