Verteidigungsministerium hielt Kunduz-Unterlagen vor Staatsanwaltschaft zurück - DER SPIEGEL
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Verteidigungsministerium hielt Kunduz-Unterlagen vor Staatsanwaltschaft zurück

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In der Kunduz-Affäre gibt es neue Vorwürfe gegen das Verteidigungsministerium. Aus Akten des Ministeriums geht hervor, dass die Behörde unter der Führung des damaligen Ministers Franz Josef Jung nicht nur gegenüber der Öffentlichkeit, sondern auch gegenüber der Justiz Informationen bewusst zurückgehalten hat. Mitte September verfügte der Rechtsberater des Einsatzführungsstabs in Abstimmung mit der Abteilung Recht des Ministeriums, dass der Staatsanwaltschaft wichtige Dokumente zum Tathergang "nicht übermittelt werden" sollten. Entsprechend wurde auch der sogenannte Feldjägerbericht, der die Erkenntnisse der Militärpolizei in Kun-duz enthielt, der Ermittlungsbehörde vorenthalten. Am 1. Oktober beschlossen drei Juristen aus Einsatzführungsstab, Einsatzführungskommando und Verteidigungsministerium "eine Weitergabe des Berichts an die Generalstaatsanwaltschaft Dresden zunächst" zurückzustellen. Die Justizbehörde hatte damals Vorermittlungen gegen Bundeswehr-Oberst Georg Klein durchgeführt, der am 4. September bei Kunduz zwei entführte Tanklastwagen bombardieren ließ. Dabei waren bis zu 142 Menschen ums Leben gekommen. Dresden hat den Fall inzwischen an die Bundesanwaltschaft weitergereicht. Dort wird derzeit geprüft, ob der Oberst gegen Vorschriften des Völkerstrafgesetzbuches verstoßen hat. Der Kölner Strafrechtsprofessor Thomas Weigend, einer der führenden Völkerrechts-Experten, sieht jedoch "keinen Grund", warum nicht auch "das normale Strafrecht für deutsche Soldaten im Ausland gelten soll". Auch im Krieg müssten sich die Soldaten an Schutz- und Sorgfaltsregeln halten. Im Gegensatz zum Völkerstrafgesetzbuch würde für eine Bestrafung nach normalem Strafrecht ausreichen, dass Klein den Tod der Zivilisten billigend in Kauf genommen, oder – bei fahrlässiger Tötung – zumindest seine Sorgfaltspflicht verletzt hat. Das könnte der Fall sein, weil Klein möglicherweise die Situation vor dem Luftangriff ungenügend aufgeklärt und vor allem einen warnenden Überflug der Jagdbomber abgelehnt hat.