Staatsanwaltschaft sieht Untreue-Verdacht gegen Kohl erhärtet
Zehn Wochen nach Beginn ihrer Ermittlungen hat sich für die Bonner Staatsanwaltschaft der Untreue-Verdacht gegen Altkanzler Helmut Kohl erhärtet. Das berichtet das Nachrichten-Magazin DER SPIEGEL in der neuen Ausgabe. Nach der Analyse Dutzender Ordner mit Unterlagen über das geheime Kontensystem der CDU glauben die Staatsanwälte, dem einstigen Vorsitzenden Untreue gegenüber der eigenen Partei nachweisen zu können. Laut SPIEGEL werten die Ermittler bereits die Existenz schwarzer Kassen in der Amtszeit des einstigen CDU-Chefs als geradezu klassische Vorbereitungshandlung für eine Untreue. Kohl habe Millionen auf Konten einzahlen lassen und ohne Einschaltung der nach der Finanzordnung der CDU dafür zuständigen Gremien darüber verfügt. Zudem hat der ehemalige Parteivorsitzende nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft der Partei durch das Verschweigen der Spender einen Vermögensschaden zugefügt. Dadurch drohen der Union Strafgelder in Millionenhöhe.
Wie der SPIEGEL weiter berichtet, haben inzwischen erstmals die Anwälte des Altkanzlers ausführlich Stellung zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft genommen. Sie argumentieren, die von Kohl gesammelten und auf Treuhandkonten geparkten Spenden seien der Partei nicht verborgen worden, sondern hätten diese am Ende stets erreicht. Jede Mark sei im satzungsgemäßen Interesse der CDU verwandt worden. Selbst wenn nicht die zuständigen Gremien über die Verteilung der Gelder befunden hätten, sei der Partei kein Vermögensschaden entstanden.
Auch in den drohenden Strafgeldern der Bundestagsverwaltung sehen Kohls Anwälte kein strafrechtliches Argument, so der SPIEGEL. Dem Altkanzler, so machten die Anwälte geltend, habe stets der Vorsatz gefehlt. Er habe seiner Partei nichts weggenommen, sondern ihr im Gegenteil zusätzliche Geldmittel zugeführt.
Wie das Nachrichtenmagazin weiter schreibt, hält die Staatsanwaltschaft angesichts der bisherigen Beweislage die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße nicht für möglich. In Frage komme aus ihrer Sicht nur ein Strafbefehl oder sogar eine Anklage.