Bundesanwaltschaft lehnt Begnadigung der Ex-RAF-Terroristin Hogefeld ab - DER SPIEGEL
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Bundesanwaltschaft lehnt Begnadigung der Ex-RAF-Terroristin Hogefeld ab

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Die Bundesanwaltschaft hat sich gegen die Begnadigung der früheren RAF-Frau Birgit Hogefeld durch den Bundespräsidenten ausgesprochen. In einer Stellungnahme lehnen die Karlsruher Bundesanwälte, die unter anderem Hogefelds ehemalige Richter und den Leiter ihres Gefängnisses befragt haben, eine vorzeitige Entlassung strikt ab. Die 53-Jährige war von 1984 bis 1993 eine Führungsfigur der Roten Armee Fraktion und wurde unter anderem wegen dreifachen Mordes 1996 zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Seit letztem Herbst befindet sie sich im offenen Vollzug und verbringt ihren "Freigang" als Volontärin in einem linken Verlag. Regulär würde ihre Haftzeit im Juni 2011 enden. Hogefeld hat sich zwar vom bewaffneten Kampf distanziert, aber zur Aufklärung der RAF-Taten nichts beigetragen. Mehrfach hatte die Bundesanwaltschaft erfolglos versucht, sie als Kronzeugin zu gewinnen. Patrick von Braunmühl, dessen Vater Gerold 1986 von der RAF ermordet wurde, könnte sich hingegen eine Begnadigung Hogefelds "gut vorstellen". Es verschaffe ihm "keine Genugtuung, sie weiter im Gefängnis zu wissen". Er sehe die Ex-RAF-Frau aber "in der moralischen Verpflichtung gegenüber den Angehörigen, zur Aufklärung der Taten der dritten Generation beizutragen". Er hoffe, dass der Bundespräsident vor seiner Entscheidung die Angehörigen der Opfer konsultiere, so Braunmühl.