Klägerin gegen "Ossi"-Diskriminierung will gegebenenfalls weitere Instanz anrufen - DER SPIEGEL
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Klägerin gegen "Ossi"-Diskriminierung will gegebenenfalls weitere Instanz anrufen

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Die vor dem Arbeitsgericht Stuttgart auf Entschädigung klagende Gabriela S. will im Falle einer Niederlage vor das Landesarbeitsgericht ziehen. Gabriele S. hatte sich im Sommer 2009 bei einem Stuttgarter Handwerksbetrieb beworben und wurde abgelehnt. Sie vermutet, der Grund für die Absage sei ihre Herkunft. Gabriela S. ist in der DDR geboren. Zu den zurückgesandten Bewerbungsunterlagen gehörte auch ihr Lebenslauf, auf den der potentielle Arbeitgeber handschriftlich die Begriffe "DDR", "Ossi" und davor ein Minuszeichen notiert hat. Für Gabriele S. ist dies ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. "Wie soll man das sonst deuten? Schon das Wort "Ossi" ist in diesem Zusammenhang nicht zulässig. "Und dann das ‚Minus" davor', so Gabriela S. in einem Interview mit dem SPIEGEL. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich mich als "Minus-Ossi" bezeichnen lassen muss. Ich lasse mir das nicht gefallen." Gabriela S. bezweifelt die Argumentation des Geschäftsführers der Firma, das Wort "Ossi" sei positiv gemeint gewesen. "Ich kenne die Argumentation. Er hat uns sogar die Todesanzeige eines Kollegen mit DDR-Herkunft als Beleg dafür geschickt, dass die Leute bis zum Tod bei ihm bleiben dürfen. Und er sagt, er selbst habe die Anmerkungen gar nicht geschrieben, sondern seine Mitarbeiterin." Ihr gehe es nicht ums Geld, so Gabriela S., aber "man hat in solch einer Situation gar keine andere Möglichkeit, als die Firma auf diese Weise zu bestrafen. Nur wenn sie zahlen muss, tut es ihr weh", so Gabriela S. "Ich will, dass dieser Ossi- Wessi-Kram ein für alle Mal beendet wird." Am Donnerstag wird in dem Prozess ein Urteil erwartet.