Goldman Sachs versuchte Berlin beim GSW-Börsengang mit Gutachten unter Druck zu setzen
Beim Börsengang der Berliner Immobiliengesellschaft GSW wollte sich die Investmentbank Goldman Sachs trickreich um die Zahlung von 30 Millionen Euro drücken. Das Land Berlin hatte die Summe im Gegenzug für die Zustimmung zu dem geplanten Börsengang des Unternehmens verlangt. Goldman aber legte ein Rechtsgutachten vor, demzufolge durch die Zahlung "eines nicht unerheblichen Geldbetrages" eine "Strafbarkeit wegen Bestechung eintreten" würde. Die Anwälte rieten den Investmentbankern, von "dem Anbieten, Versprechen und der Zahlung eines nicht unerheblichen Geldbetrages an das Land Berlin Abstand zu nehmen". Doch der Finanzsenator der Bundeshauptstadt, Ulrich Nußbaum, blieb hart. Nun aber hatte die Bank ein Problem. Sollte sie den Deal machen, würden Sie sich dem Verdacht der Bestechung aussetzen. Auf das Geschäft verzichten wollten die Banker aber auch nicht. Also orderten sie ein weiteres Gutachten, das ihnen die "strafrechtliche Unbedenklichkeit" bescheinigte. Zudem ließen sie sich von der Zentralstelle Korruptionsbekämpfung bei der Berliner Generalstaatsanwaltschaft einen weiteren Freibrief geben. Am Montag will nun das Berliner Abgeordnetenhaus über den Börsengang entscheiden.